Aktuelle Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zu aktuellen Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Ascheberg, wie beispielsweise Unterlagen für die Offenlegung im Verfahren.
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes A 73 “Bahnhofsgärten”
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung nach § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB.
In der Zeit vom 27.03.2024 – 17.04.2024 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 15.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans A 73 “Bahnhofsgärten” gefasst.
Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplans A 73 “Bahnhofsgärten” ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Ortsteil von Ascheberg. Aktuell stehen im Gemeindegebiet keine kommunalen Grundstücke zur Verfügung, die die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen beinhalten, um ein entsprechendes Bauvorhaben mit mehreren Wohneinheiten realisieren zu können.
Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes A 73 “Bahnhofsgärten” eine Erhöhung von aktuell maximal zwei zulässigen Wohneinheiten auf bis zu sechs zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude. Eine Änderung des Maßes der baulichen Nutzung – insbesondere der max. zulässigen Gebäude- und Traufhöhe – ist – im Sinne der städtebaulichen Homogenität des Plangebietes sowie dessen näheren baulichen Umfelds – nicht Bestandteil der o.g. Planänderung.
Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung umfasst die vier zusammenhängenden Grundstücke Breil 22, 24, 26 und 28 (Gemarkung Ascheberg Flur 74, Flurstück 567, 568, 569 und 570). (siehe Lageplan)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 73 “Bahnhofsgärten”
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung nach § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB statt.
15.02.2024 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
14.03.2024 | Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung A73 “Bahnhofsgärten” im Amtsblatt Heft. Nr. 5/2024 |
Amtsblatt 5-2024
27.03.2024 – 17.04.2024 | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 13a (3) Nr. 2 BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Erarbeitung eines Entwurfs zur o.g. Bebauungsplanänderung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden
BP A 73 Bahnhofsgärten-1.Änd
79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg für den Bereich im Hemmen II im Ortsteil Davensberg
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 (1) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hemmen II im Ortsteil Davensberg gem. § 2 (1) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt an den bestehenden südwestlichen Ortsrand von Davensberg und umfasst insgesamt Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 8, Flurstück 24, 170 und 249 sowie Gemarkung Ascheberg, Flur 10, Flurstück 854 (tlw.). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes ca. 6,2 ha.
Anlass für die Aufstellung der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg für den Bereich Hemmen II im Ortsteil Davensberg ist eine städtebauliche Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes, um der Nachfrage nach zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in Davensberg zu begegnen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ascheberg stellt für den Geltungsbereich der 79. Änderung aktuell Flächen für die Landwirtschaft dar. Um auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine Wohnbauentwicklung bauplanungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es einer Änderung der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbauflächen.
Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
24.11.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
22.12.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Überarbeitung des Vorentwurfs
- Entwurfsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden
2023-01-09 Vorentwurf
Aufstellung des Bebauungsplanes A 80 “Hemmen II”
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 (1) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan A 80 „Hemmen II“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ grenzt an den bestehenden südwestlichen Ortsrand von Davensberg und umfasst insgesamt Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 8, Flurstück 24, 170 und 249 sowie Gemarkung Ascheberg, Flur 10, Flurstück 854 (tlw.). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ ca. 6,2 ha.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ ist eine städtebauliche Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes, um der Nachfrage nach zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in Davensberg zu begegnen
Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
24.11.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
22.12.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Überarbeitung des Vorentwurfs
- Entwurfsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden