Zur wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen, die für den Wohnraum geleistet werden, beantragt werden.
Das Wohngeld richtet sich nach:
In der Verwaltung findet eine Beratung zur Antragsberechtigung sowie eine Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen statt.
Weitere Infos zum Thema Wohngeld in der Gemeinde Ascheberg finden Sie in unserem › Serviceportal.
› Informationen zum Wohngeld in Zeiten der Corona-Krise 2020 (PDF, Stand: 24.03.2020)
Weitere Informationen zum Wohngeld mit häufig gestellten Fragen (FAQ) sind auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zu finden: › https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Hier gehts zum › Online-Wohngeldrechner des LandesNRW.
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.
Aktuelle Informationen - auch zur Erhöhung des Wohngelds zum 01.01.2020 - gibt es auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): › https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html