Bauen in Ascheberg: Wohnbaugrundstücke

Vergaberichtlinie gemeindeeigene Wohnbaugrundstuecke

Bebauungsplan und Begründung zum Baugebiet „Bahnhofsgärten“

Bebauungsplan A 73 Bahnhofsgärten
Begründung zum Bebauungsplan A 73 Bahnhofsgärten
Baugebiet Bahnhofsgärten Ascheberg

Baugebiet Bahnhofsgärten. Foto: A. Klaverkamp / Heimatverein Ascheberg vom 12.02.2022

Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Bahnhofsgärten

Bewerbungen um ein Wohnbaugrundstück im Baugebiet A 73 „Bahnhofsgärten“ in der Ortschaft Ascheberg können noch

bis zum 04.03.2024 (Stichtag)

bei der Gemeinde Ascheberg per E-Mail  Nachricht senden. eingereicht werden. Es wird auf die Bekanntmachung im Amtsblatt Heft Nr. 3/2024 vom 23.03.2024 verwiesen. Das Bewerbungsformular sowie die vom Rat am 03.07.2018 beschlossenen „Richtlinien der Gemeinde Ascheberg über die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken“ finden Sie ebenfalls auf dieser Seite zum Download.

Nach Ablauf des Stichtags erfolgt die Auswertung der Bewerbungen entsprechend den Kriterien der o. g. Richtlinien.

Bahnhofsgärten

Bewerbungsformular Baugrundstück Bahnhofsgärten

Ansprechpartner in der Bauverwaltung:

Ansprechpartnerin

Susanne Brakweh

Liegenschaften / Baulandentwicklung

Tel. 02593 / 609-6016
Fax: 02593 / 98 78 3
E-Mail: Nachricht senden

Ansprechpartner

Peter Kaufmann

Liegenschaften / Baulandentwicklung

Tel.: 02593 / 609-6018
Fax: 02593 / 98 78 3
E-Mail: Nachricht senden

Ansprechpartner

Julian Hatebur

Liegenschaften / Baulandentwicklung

Tel. 02593 / 609-6021
Fax: 02593 / 98 78 3
E-Mail: Nachricht senden

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld stellt die digital aufbereiteten Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Ascheberg sowie den Grundstücksmarktbericht zur kostenlosen Online-Nutzung zur Verfügung.