Aktuelle Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zu aktuellen Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Ascheberg, wie beispielsweise Unterlagen für die Offenlegung im Verfahren.
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (2) Nr. 1 BauGB i.V.m § 13 (2) Nr. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 (2) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 19.02.2014 ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg bekannt gemacht.
Das Bauleitplanverfahren wurde vergangenes Jahr wiederaufgenommen und die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ am 22.12.2022 erneut bekanntgemacht (Amtsblatt Heft Nr. 16/2022).
Anlass für die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ ist die städtebaulich notwendige Neuordnung im nordöstlichen Bereich des Lambertus-Kirchplatzes in Ascheberg. Der Bereich des ehemaligen Hauses Bultmann (Gemarkung Ascheberg Flur 86, Flurstück 512 – 519) soll einer neuen Bebauung zugeführt werden. Um eine neue bauliche Nutzung in diesem Bereich bauplanungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“.
Inhalt der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ ist insbesondere die Anpassung der Baugrenzen bzw. Baulinien im Bereich des geplanten neuen Baukörpers, die Änderung der festgesetzten Nutzungsart von einem „Kerngebiet“ hin zu einem „Urbanen Gebiet“ im gesamten Geltungsbereich, die Angleichung der Lage der Kirchgasse auf Ebene des Bebauungsplanes entsprechend der tatsächlichen Nutzung, sowie die Festsetzung eines erhaltenswerten Einzelbaums. Mit der Festsetzung der neuen Nutzungsart „Urbanes Gebiet“ wird eine der zentralen Lage entsprechende Nutzungsart festgesetzt, die dabei gegenüber dem aktuell festgesetzten Kerngebiet, eine flexiblere Nutzungsmischung im Änderungsbereich ermöglicht und damit der tatsächlichen Entwicklung im Ortskern entspricht.
Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Ascheberg vom 19.05.2015 um Bereiche der Konermannstraße erweitert und umfasst die Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 86, Flurstück 32 tlw., 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 102, 242, 245, 467, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520 und 521.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ ergibt sich aus dem Lageplan.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die festzusetzende Grundfläche des Plangebietes unterhalb der Grenze des § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 Quadratmetern liegt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 (3) BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a (1) und § 10a (1) BauGB abgesehen wird.

Abbildung 1: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 “Ortskern Ost”
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
17.12.2013 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
19.02.2014 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt am 19.02.2014 Heft. Nr. 1/2014 (hier abrufbar) |
22.12.2022 | Erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt am 22.12.2022 Heft Nr. 16/2022 (hier abrufbar) |
16.01 – 06.2022 | Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung gem. § 13 a (3) S. 1 Nr. 2 BauGB |
17.05.2023 | Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 durch Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB im Amtsblatt am 17.05.2023 Heft Nr. 9/2023 (hier abrufbar) |
26.05 – 26.06.23 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB |
Bis zum 26.06.23 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
(Ggf. eine Überarbeitung des Entwurfs sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB)
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB im Rat der Gemeinde Ascheberg
Ansprechpartnerin
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
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Aufstellung des Bebauungsplanes A 78 „von-Büren-Straße“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB
in der Zeit vom 03.04.2023 – 05.05.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 78 „von-Büren-Straße“ gefasst.
Der rd. 1,3 ha große räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 29, 120, 121, 32, 33, 34, 276, 31 tlw., 277, 118, 39, 40, 41, 278 und 279 sowie teilweise das Flurstück 255 (von-Büren-Straße) in der Flur 9 in der Gemarkung Ascheberg.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 78 „von-Büren-Straße“ ist die städtebauliche wohnbauliche Nachverdichtung für die rückwärtigen Grundstücksflächen und die planungsrechtliche Fassung der bestehenden örtlichen Situation im Plangebiet.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ascheberg stellt für das Plangebiet Wohnbauflächen dar. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes A 78 „von-Büren-Straße“ soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung beziehungsweise der Nachverdichtung handelt, bei der eine zulässige Grundfläche gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 m², wird der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Die Abgrenzung des Plangebietes für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 78 „von-Büren-Straße“ ergibt sich aus dem Lageplan.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 78 „von-Büren-Straße“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) statt
Datum | Verfahrensschritt |
31.03.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
05.05.2022 | Bekanntmachung Unterrichtung der Öffentlichkeit Im Amtsblatt Heft Nr. 5/2022 |
Amtsblatt 5-2022
16.05.2022 – 17.06.2022 (Ausnahme des 25.05.2022) |
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Äußerung zur Planung gem. § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB |
23.03.2023 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung im Amtsblatt Heft. Nr. 6/2023 |
Amtsblatt 6-2023
03.04.2023 – 05.05.2023 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung
- Ggfls. Überarbeitung des Entwurfs
- Satzungsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg und abschließend durch den Rat der Gemeinde Ascheberg
Ansprechpartnerin
Agnes Klaas
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6017
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Planzeichnung A 78
Bekanntmachung Offenlage A 78
Begründung A 78
Bebauungsplan A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“
hier: erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Offenlage) in der Zeit vom 20.03.2023 – 21.04.2023 (einschließlich).
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“ gefasst.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“ ist die räumliche und funktionale Bündelung der beiden Profilschulstandorte im Gemeindegebiet Ascheberg an dem Standort am Bahnhofsweg. Um dem dadurch steigenden Raumbedarf sowie den sich ändernden pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Standort am Bahnhofsweg baulich erweitert werden. Im Zuge der Erweiterung wird zudem eine energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude beabsichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich südlich des Bahnhofsweges im Ortskern Ascheberg und umfasst die Flurstücke 100, 108 sowie teilweise das Flurstück 101 in der Flur 74 in der Gemarkung Ascheberg.
Aufgrund von Änderungen des Bebauungsplanentwurfes wird eine erneute Offenlage erforderlich.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes A79 „Profilschulcampus Ascheberg“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) statt
Datum | Verfahrensschritt |
02.06.2022 | Aufstellungsbeschluss im Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Ascheberg |
10.06.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Unterrichtung der Öffentlichkeit im Amtsblatt Heft Nr. 06/2022 |
20.06.2022 bis 15.07.2022 | Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allg. Ziele und Zwecke der Planung und Äußerung zur Planung (gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) |
29.09.2022 | Bekanntmachung Entwurfsoffenlegung im Amtsblatt Heft Nr. 11/2022 |
07.10.2022 bis 07.11.2022 | Beteiligung der Öffentlichkeit |
06.10.2022 bis 08.11.2022 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
10.03.2023 | Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt Heft Nr. 05/2023 |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung
- Ggfls. Überarbeitung des Entwurfs
- Satzungsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg und abschließend durch den Rat der Gemeinde Ascheberg
Ansprechpartnerin
Stefan Lohmüller
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6014
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A79-Profilschulcampus Ascheberg-Plankarte
A79-Profilschulcampus Ascheberg-Begründung
A79-Profilschulcampus Ascheberg-Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Aufstellung des Bebauungsplanes A 75 „Vennkamp I“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (Offenlage)
in der Zeit vom 13.02.2023 – 15.03.2023 (einschließlich mit Ausnahme des 16.02.2023 nachmittags)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 16.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 75 „Vennkamp I“ gefasst.
Anlass und Ziel für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 75 „Vennkamp I“ ist die gewerbliche Entwicklung einer ca. 4,0 ha großen Fläche.
Die Entwicklung und künftige Nutzung der Gewerbeflächen erfolgt für bestehende ortsansässige Gewerbebetriebe. Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes A 75 „Vennkamp I“ erforderlich.
Die Abgrenzung des Plangebietes für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 75 „Vennkamp I“ ergibt sich aus dem Lageplan.
Die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 75 „Vennkamp I“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) statt
Datum | Verfahrensschritt |
16.02.2021 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
29.06.2022 – 28.07.2022 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB | |
27.06.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 7/2022 |
Amtsblatt 7-2022
13.02.2023 – 15.03.2023 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB |
03.02.2023 | Bekanntmachung der Offenlegung im Amtsblatt Heft. Nr. 3/2023 |
Amtsblatt 3-2023
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung
- Ggfls. Überarbeitung des Entwurfs
- Satzungsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg und abschließend durch den Rat der Gemeinde Ascheberg
Ansprechpartnerin
Agnes Klaas
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6017
E-Mail: Nachricht senden
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan A 75
A 75 - Umwweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 4 (1) Ba...
221220 -A75 Planzeichnung
221220 - A 75 Begründung
77. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vennkamp I“ in Ascheberg
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (Offenlage)
in der Zeit vom 13.02.2023 – 15.03.2023 (einschließlich mit Ausnahme des 16.02.2023 nachmittags)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 16.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg im Bereich „Vennkamp I“ gefasst.
Anlass und Ziel für die Aufstellung der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vennkamp I“ ist die gewerbliche Entwicklung einer ca. 4,0 ha großen Fläche.
Die Entwicklung und künftige Nutzung der Gewerbeflächen erfolgt für bestehende ortsansässige Gewerbebetriebe. Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, ist die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vennkamp I“ erforderlich.
Die Abgrenzung des Plangebietes für die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Vennkamp I“ ergibt sich aus dem Lageplan.
Der Bebauungsplan A 75 „Vennkamp I“ wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplan im Bereich „Vennkamp I“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) statt
Datum | Verfahrensschritt |
16.02.2021 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
29.06.2022 – 28.07.2022 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB | |
27.06.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 7/2022 |
Amtsblatt 7-2022
13.02.2023 – 15.03.2023 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung |
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB |
03.02.2023 | Bekanntmachung der Offenlegung im Amtsblatt Heft. Nr. 3/2023 |
Amtsblatt 3-2023
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung
- Ggfls. Überarbeitung des Entwurfs
- Feststellungsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg und abschließend durch den Rat der Gemeinde Ascheberg
- Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster
Ansprechpartnerin
Agnes Klaas
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6017
E-Mail: Nachricht senden
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur 77. Anderung FNP
221220 - 77. Änd FNP Planzeichnung
221220 - 77. Änd FNP Begründung
77. FNP - Umwweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung gem. § 4 (1)...
79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg für den Bereich im Hemmen II im Ortsteil Davensberg
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 (1) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hemmen II im Ortsteil Davensberg gem. § 2 (1) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt an den bestehenden südwestlichen Ortsrand von Davensberg und umfasst insgesamt Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 8, Flurstück 24, 170 und 249 sowie Gemarkung Ascheberg, Flur 10, Flurstück 854 (tlw.). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes ca. 6,2 ha.
Anlass für die Aufstellung der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg für den Bereich Hemmen II im Ortsteil Davensberg ist eine städtebauliche Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes, um der Nachfrage nach zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in Davensberg zu begegnen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ascheberg stellt für den Geltungsbereich der 79. Änderung aktuell Flächen für die Landwirtschaft dar. Um auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine Wohnbauentwicklung bauplanungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es einer Änderung der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbauflächen.

Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
24.11.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
22.12.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Überarbeitung des Vorentwurfs
- Entwurfsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
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2023-01-09 Vorentwurf
Aufstellung des Bebauungsplanes A 80 “Hemmen II”
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 (1) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan A 80 „Hemmen II“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ grenzt an den bestehenden südwestlichen Ortsrand von Davensberg und umfasst insgesamt Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 8, Flurstück 24, 170 und 249 sowie Gemarkung Ascheberg, Flur 10, Flurstück 854 (tlw.). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ ca. 6,2 ha.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ ist eine städtebauliche Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes, um der Nachfrage nach zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in Davensberg zu begegnen
Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
24.11.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
22.12.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Überarbeitung des Vorentwurfs
- Entwurfsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden
2023-01-09 Gestaltungsplan Hemmen II
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 “Ortskern Ost”
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung nach § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB.
In der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 19.02.2014 ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Ascheberg vom 19.05.2015 um Bereiche der Konermannstraße erweitert und umfasst die Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 86, Flurstück 32 tlw., 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520 und 521.
Anlass für die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ ist die städtebaulich notwendige Neuordnung im nordöstlichen Bereich des Lambertus-Kirchplatzes in Ascheberg. Der Bereich des ehemaligen Hauses Bultmann (Gemarkung Ascheberg Flur 86, Flurstück 46) soll einer neuen Bebauung zugeführt werden. Um eine neue bauliche Nutzung in diesem Bereich bauplanungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“.
Bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Aufgrund der Tatsache, dass die festzusetzende Grundfläche des Plangebietes unterhalb der Grenze des § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 Quadratmetern liegt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 “Ortskern Ost”
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung nach § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
19.02.2014 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
19.05.2015 | Erweiterung des Geltungsbereiches. Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg |
22.12.2022 | Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens |
Erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Erarbeitung eines Entwurfs zur o.g. Bebauungsplanänderung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
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Bebauungsplan A 79 Profilschulcampus Ascheberg
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Offenlage) in der Zeit vom 07.10.2022 – 07.11.2022 (einschließlich).
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“ gefasst.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“ ist die räumliche und funktionale Bündelung der beiden Profilschulstandorte im Gemeindegebiet Ascheberg an dem Standort am Bahnhofsweg. Um dem dadurch steigenden Raumbedarf sowie den sich ändernden pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Standort am Bahnhofsweg baulich erweitert werden. Im Zuge der Erweiterung wird zudem eine energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude beabsichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich südlich des Bahnhofsweges im Ortskern Ascheberg und umfasst die Flurstücke 100, 108 sowie teilweise das Flurstück 101 in der Flur 74 in der Gemarkung Ascheberg.
Ansprechpartner
Stefan Lohmüller
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6014
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