Aktuelle Bauleitplanverfahren
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zu aktuellen Bauleitplanverfahren in der Gemeinde Ascheberg, wie beispielsweise Unterlagen für die Offenlegung im Verfahren.
79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg für den Bereich im Hemmen II im Ortsteil Davensberg
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 (1) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Hemmen II im Ortsteil Davensberg gem. § 2 (1) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt an den bestehenden südwestlichen Ortsrand von Davensberg und umfasst insgesamt Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 8, Flurstück 24, 170 und 249 sowie Gemarkung Ascheberg, Flur 10, Flurstück 854 (tlw.). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes ca. 6,2 ha.
Anlass für die Aufstellung der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg für den Bereich Hemmen II im Ortsteil Davensberg ist eine städtebauliche Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes, um der Nachfrage nach zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in Davensberg zu begegnen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Ascheberg stellt für den Geltungsbereich der 79. Änderung aktuell Flächen für die Landwirtschaft dar. Um auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung eine Wohnbauentwicklung bauplanungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es einer Änderung der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft zu Wohnbauflächen.

Geltungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
24.11.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
22.12.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Überarbeitung des Vorentwurfs
- Entwurfsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden
2023-01-09 Vorentwurf
Aufstellung des Bebauungsplanes A 80 “Hemmen II”
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Unterrichtung über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 (1) BauGB
in der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB für den Bebauungsplan A 80 „Hemmen II“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ grenzt an den bestehenden südwestlichen Ortsrand von Davensberg und umfasst insgesamt Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 8, Flurstück 24, 170 und 249 sowie Gemarkung Ascheberg, Flur 10, Flurstück 854 (tlw.). Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ ca. 6,2 ha.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“ ist eine städtebauliche Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes, um der Nachfrage nach zusätzlichen Wohnbaugrundstücken in Davensberg zu begegnen
Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg wird im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 80 „Hemmen II“
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet gem. § 3 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung statt (umrahmt). Im weiteren Verfahren findet regulär mind. eine weitere Beteiligung (Offenlage) gem. § 3 (2) BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
24.11.2022 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
22.12.2022 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Überarbeitung des Vorentwurfs
- Entwurfsbeschluss über den Bauleitplan im Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden
2023-01-09 Gestaltungsplan Hemmen II
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 “Ortskern Ost”
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung nach § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB.
In der Zeit vom 16.01 – 06.02.2023 (einschließlich)
Der Bau- und Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 19.02.2014 ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses des Rates der Gemeinde Ascheberg vom 19.05.2015 um Bereiche der Konermannstraße erweitert und umfasst die Grundstücke Gemarkung Ascheberg, Flur 86, Flurstück 32 tlw., 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520 und 521.
Anlass für die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ ist die städtebaulich notwendige Neuordnung im nordöstlichen Bereich des Lambertus-Kirchplatzes in Ascheberg. Der Bereich des ehemaligen Hauses Bultmann (Gemarkung Ascheberg Flur 86, Flurstück 46) soll einer neuen Bebauung zugeführt werden. Um eine neue bauliche Nutzung in diesem Bereich bauplanungsrechtlich vorzubereiten, bedarf es der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“.
Bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 „Ortskern Ost“ handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Aufgrund der Tatsache, dass die festzusetzende Grundfläche des Plangebietes unterhalb der Grenze des § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB von 20.000 Quadratmetern liegt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes A 1 “Ortskern Ost”
Informationen zum Verfahrensablauf
Die Informationen zum Verfahrensablauf dienen der chronologischen Einordnung zum aktuellen Stand des Bauleitplanverfahrens. Aktuell findet die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung nach § 13a (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB statt.
Datum | Verfahrensschritt |
19.02.2014 | Aufstellungsbeschluss |
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss gefasst. (Beginn des formellen Bauleitplanverfahrens) | |
19.05.2015 | Erweiterung des Geltungsbereiches. Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg |
22.12.2022 | Wiederaufnahme des Bauleitplanverfahrens |
Erneute Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Unterrichtung im Amtsblatt Heft. Nr. 16/2022 |
Amtsblatt 16-2022
16.01 – 06.2022 | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 (3) Satz 1 Nr. 2 BauGB |
Nächste Verfahrensschritte
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Erarbeitung eines Entwurfs zur o.g. Bebauungsplanänderung
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durch Auslegung des Planentwurfs
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. § 4 (2) BauGB
Ansprechpartner
Stefan Backmann
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6011
E-Mail: Nachricht senden
Bebauungsplan A 79 Profilschulcampus Ascheberg
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Offenlage) in der Zeit vom 07.10.2022 – 07.11.2022 (einschließlich).
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 02.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“ gefasst.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes A 79 „Profilschulcampus Ascheberg“ ist die räumliche und funktionale Bündelung der beiden Profilschulstandorte im Gemeindegebiet Ascheberg an dem Standort am Bahnhofsweg. Um dem dadurch steigenden Raumbedarf sowie den sich ändernden pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden, soll der Standort am Bahnhofsweg baulich erweitert werden. Im Zuge der Erweiterung wird zudem eine energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude beabsichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich südlich des Bahnhofsweges im Ortskern Ascheberg und umfasst die Flurstücke 100, 108 sowie teilweise das Flurstück 101 in der Flur 74 in der Gemarkung Ascheberg.
Ansprechpartner
Stefan Lohmüller
Bauleitplanung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6014
E-Mail: Nachricht senden