Förderung Dachbegrünung

Dachbegrünungen sind ein wirksamer Baustein des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassungen. Durch zusätzliche Begrünung von Dächern wird die Biodiversität und das Kleinklima gefördert. Zusätzlich erhöhen Dachbegrünungen den Regenwasserrückhalt auf den begrünten Dächern und bilden eine natürliche Wärmedämmung. Die Gemeinde ist daher bestrebt zusätzliche, finanzielle Anreize in Form des Förderprogramms für Dachbegrünungen für Gebäudeeigentümer zu schaffen, um den Anteil begrünter Dachflächen im Gemeindegebiet zu erhöhen.

Der Gemeinderat hat am 14.12.2021 die Umsetzung des Förderprogramms für Dachbegrünungen nach den Förderrichtlinien in der Fassung vom 09.11.2021 beschlossen. Im Haushalt für das Jahr 2022 wird eine Summe von 20.000 Euro für dieses Förderprogramm bereitgestellt. Das Förderprogramm tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Die Verwaltung wurde mit Beschluss im Nachhaltigkeits- und Mobilitätsausschuss vom 14.09.2021 beauftragt, ein Förderprogramm für Dachbegrünungen auszuarbeiten.

Die Gemeinde Ascheberg hat bereits in §5 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ascheberg vom 21.12.2009 in der geänderten Fassung vom 18.12.2020 folgendes beschlossen:

“Teilversiegelte Flächen werden auf Antrag zu 50 % bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt. Teilversiegelt sind Flächen, die eine überwiegende Wasserdurchlässigkeit oder eine nicht unerhebliche Rückhaltung von Niederschlagswasser zulassen, welches somit im Boden gespeichert und dem Grundwasser bzw. dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden kann. Zu den teilversiegelten Flächen gehören lückenlos begrünte Dächer mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz und einer Aufbaustärke von mindestens 6 cm, Rasengitterstein sowie – soweit ein sickerfähiger Unterbau vorhanden ist – Porenbetonstein und Pflaster mit ablauffähigen Fugen (sog. Ökopflaster) und Schotterflächen (wassergebundene Decke).”

Das Förderprogramm sieht einen Fördersatz von 50% der förderfähigen Investitionskosten mit einer Höchstförderzuwendung von 500 Euro vor, um einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für die privaten Gebäudeeigentümer zu schaffen.

Zusätzlich begrünte Dachflächen im Gemeindegebiet fördern die Biodiversität, das Kleinklima und das Regenwasserrückhaltevermögen in den Siedlungsbereichen.

Gründachkataster des Landes Nordrhein-Westfalen

Für eine erste Überprüfung, ob Ihr Gebäude für die eine Dachbegrünung grundsätzlich geeignet ist, nutzen Sie gern das Gründachkataster des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fotos: Bundesverband GebäudeGrün

Download

Gemeinde Ascheberg - Förderrichtlinie Dachbegrünung
Gemeinde Ascheberg - Antragsformular Dachbegrünung
Gründach Bushaltestelle Altenhammstraße Herbern

Die Gemeinde Ascheberg hat die Bushaltestelle Schulzentrum an der Altenhammstraße in Herbern mit einem Gründach ausgestattet. Foto: WN / Schütte

Ansprechpartner

Stefan Lohmüller
Klimaschutzmanager

Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-6014
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