Förderung von Photovoltaikanlagen
Ab 01.04.2023 Antragstellung für das diesjährige Förderprogramm möglich!
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wesentlicher Baustein für mehr Klimaschutz. Die Gemeinde ist daher bestrebt, zusätzliche Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien zu schaffen. Mit dem Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und dezentrale Stromspeicher werden Ascheberger Bürgerinnen und Bürger bei dem privaten Ausbau erneuerbarer Energien finanziell unterstützt und damit der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben.
Der Gemeinderat hat die Umsetzung des Förderprogramms für Photovoltaikanlagen und dezentrale Stromspeicher nach den Förderrichtlinien in der Fassung vom 01.02.2023 beschlossen. Das Förderprogramm umfasst ein Fördervolumen von 50.000 Euro und eine Höchstförderzuwendung von 500 Euro für eine Photovoltaikanlage und 300 Euro für einen dezentralen Stromspeicher je Antrag. Das Förderprogramm tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Es ist anzunehmen, dass durch die Förderung der Ausbau erneuerbarer Energien im privaten Gebäudebestand weiter vorangetrieben werden kann. Der zunehmende Ausbau erneuerbarer Energien führt zu einer Reduzierung des Primärenergiebedarfs und damit, bei zugrunde gelegtem gegenwärtigem bundesweiten Strommix, zu CO2 Einsparung. Dies wirkt sich positiv auf das Klima aus.
Die genauen Förderbestimmungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Eine Antragstellung vor dem 01.04.2023 ist nicht möglich.
Ab dem 01.04.2023 kann über diese Seite der Förderantrag digital gestellt werden.
Weitere Informationen
Für eine erste Überprüfung, ob Ihr Gebäude aufgrund der Lage und Ausrichtung der Dachflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich geeignet ist, nutzen Sie gern den Energieatlas des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus bietet die Gemeinde Ascheberg eine regelmäßige Energieberatung im Rathaus an.
Download
Gemeinde Ascheberg - Förderantrag Photovoltaikanlagen und dezentrale Stromspeicher 2023
Gemeinde Ascheberg - Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen und dezentrale Stromspeicher 2023 - Fassung vom 01.02.2023
