Osterfeuer / Schlagabraumverbrennung

Die Gemeinde Ascheberg hat per Allgemeinverfügung eine Ausnahmeregelung für die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen für den Zeitraum vom 15. Oktober 2020 bis zum 06. April 2021 erlassen. Wer in dieser Zeit im Außenbereich Grünschnitt verbrennen möchte, kann dies über ein Online-Formular im Serviceportal der Gemeinde Ascheberg anmelden.