13. September 2021

Feuer anmelden

Im Außenbereich können vom 15. Oktober 2021 bis 19. April 2022 mit Ausnahmegenehmigung pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Diese Feuer müssen zuvor mit Ort, Datum und Uhrzeit angemeldet werden. Außerhalb der geschlossenen Ortschaften darf Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen unter Auflagen verbrannt werden.

Weitere Informationen sind unter “Rat & Verwaltung” > “Amtsblatt” in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt 12 – 2021 zu finden.

Anmeldung von Schlagabraumverbrennung

Die Notrufnummer der Feuerwehr lautet: 112

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