Friedhofs- und Beisetzungsangelegenheiten
Trauern, Abschied nehmen, gedenken, sich erinnern oder zur Ruhe kommen und die Stille genießen – diese Möglichkeiten bieten die Friedhöfe in der Gemeinde Ascheberg.
Die Gemeinde Ascheberg ist Friedhofsträger der Friedhöfe in Ascheberg und Herbern.
Da sich beide Friedhöfe zentral im Gemeindegebiet befinden, sind sie auch Orte des Lebens und der Begegnung.
Die Friedhofskultur steht im Wandel und das spüren wir auch auf den Friedhöfen. Die Nachfrage nach Urnengräbern und pflegefreien Gräbern steigt. Seit dem Jahr 2019 gibt es auch ein Kolumbarium.
Grabarten und Beisetzungsformen
Urnenbeisetzungen
- Urnenwahlgrab
- Urnenreihengrab
- Halbanonymes Urnenreihengrab
- Anonymes Urnenreihengrab
- Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium
- Urnenbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte oder Erdreihengrabstätte
Erdbestattungen
- Erdwahlgrabstätte
- Erdreihengrabstätte
- Halbanonyme Erdreihengrabstätte
- Grabkammerwahlgrabstätten
Besondere Grabarten
- Sonderreihengrabstätte
- Kindergrab
- Sternenkinderfeld
Hinweise zur Bepflanzung und Aufstellung von Grabmalen
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.
Gestaltungsvorschriften gelten nicht für anonyme und halbanonyme Grabfelder. Ihre Gestaltung obliegt der Friedhofsverwaltung.
Für die Aufstellung eines Grabmals benötigen Sie die Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Grundsätzlich gibt es bezüglich der Gestaltung und Bearbeitung der Grabmale auf den Friedhöfen keine besonderen Anforderungen. Sie müssen sich aber harmonisch in die Umgebung einfügen. Die Steinmetzbetriebe helfen Ihnen bei der Entscheidung und übernehmen in der Regel die Antragstellung für die Genehmigung.
2022-Durchführung einer Beisetzung
Ansprechpartnerin
Andrea Mennemann-Willermann
Friedhofs- und Beisetzungsangelegenheiten
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-6015
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