5. Januar 2023

Wohngeldreform 2023

Zum 01.01.2023 hat die Bundesregierung die Wohngeldreform 2023 auf den Weg gebracht. Dadurch können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen und von dem erhöhten Wohngeld profitieren. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ist, kann online über den aktualisierten Wohngeldrechner NRW 2023 geprüft werden: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Eindeutige Grenzwerte für einen Wohngeldanspruch bestehen nicht. Die Höhe des Wohngeldes ist immer im Einzelfall zu prüfen in Abhängigkeit von der Miete und dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Weitere Informationen dazu sind zu finden unter: serviceportal.ascheberg.de

Sofern der Wohngeldrechner NRW ergibt, dass ein Anspruch besteht, können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ascheberg bereits jetzt einen Antrag bei der Wohngeldstelle der Gemeindeverwaltung stellen. Das Online-Formular und die Information, welche Unterlagen dazu benötigt werden, sind ebenfalls online unter serviceportal.ascheberg.de zu finden. Ein Antrag auf Wohngeld kann inkl. aller notwendigen Unterlagen per E-Mail gestellt werden an Nachricht senden sowie schriftlich an Rathaus Ascheberg, Wohngeldstelle, Dieningstr. 7, 59387 Ascheberg.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Zudem erhalten die Kommunen die aktualisierte Software zur Bearbeitung des Wohngeldes erst ab April 2023. Daher kann derzeit noch keine Aussage dazu getroffen werden, ab wann das Wohngeld ausgezahlt werden kann. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Antragsaufkommens bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle, von Nachfragen zum Sachstand möglichst Abstand zu nehmen und um Verständnis für mögliche Startschwierigkeiten bei der Umsetzung dieser umfassenden Reform.

Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 05.01.2023: Bald doppelt so viele Fälle

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