16. April 2024

Gemeinderat beschließt: Keine Abwassergesellschaft in Ascheberg

In der Gemeinde Ascheberg wird, anders als zunächst beabsichtigt, keine Abwassergesellschaft gegründet. Am 5. Oktober 2021 hatte der Rat der Gemeinde Ascheberg nach intensiver Diskussion mit großer Mehrheit beschlossen, eine Abwassergesellschaft zu gründen. Das Vergabeverfahren zur Gründung hat der Rat jedoch im Oktober 2023 per neuem Beschluss einstimmig aufgehoben. Die Gemeinde verzichtet nun folglich auf die Vergabe des Auftrags. Der Grund: Die ursprünglich mit der Gesellschaftsgründung verfolgten Ziele lassen sich nicht mehr erreichen.

Zur Erläuterung:

Warum sollte in Ascheberg eine Abwassergesellschaft gegründet werden?

Eine Abwassergesellschaft sollte die weitere Optimierung eines effizienten, ökologischen und wirtschaftlichen Abwasserbetriebes (Kläranlagen, Pumpstationen, mehr als 120 Kilometer Kanalnetz sowie Regen- und Hochwasserrückhaltebecken) in der Gemeinde ermöglichen. Anteile an der anvisierten Gesellschaft sollte zu 51 Prozent die Gemeinde Ascheberg halten sowie zu 49 Prozent ein zu suchender strategischer Partner, so dass die Entscheidungshoheit weiterhin beim Rat der Gemeinde gelegen hätte.

Ein strategischer Partner sollte eigene Ressourcen in Form von Kapital, Fachwissen, Personal, Spezialgeräten und Erfahrungen einbringen, zudem sollten Ingenieurleistungen sowie kleine Bau- und Sanierungsmaßnahmen direkt durch den Partner erbracht werden können.

Dank der Gesellschaft sollte der Sanierungsbedarf in der Abwasserinfrastruktur der Gemeinde noch besser gedeckt werden können. Die zu diesem Zeitpunkt deutlich eingeschränkte Personalressource im Tiefbau der Gemeinde ließ eine stärkere eigenständige Fokussierung auf das Abwasserthema nicht zu.

 

Gab es Interessenten, die strategischer Partner werden wollten?

Fristgemäß haben sich 4 verschiedene Interessenten gemeldet, die mit der Gemeinde eine gemeinsame Gesellschaft gründen wollten und davon überzeugt waren, diese erfolgreich führen zu können.

 

Was hat sich seit dem Beschluss im Dezember 2021 verändert?

Ein im Mai 2022 gefälltes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW schuf neue Grundlagen für die Kalkulation der Abwassergebühren. Zudem führten extreme äußere Einflüsse wie der Ukraine-Krieg, die Auswirkungen der Corona-Pandemie, hohe Inflation und steigende Bau-, Energie-, Personal- und Zinskosten zu entscheidend veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die zu gründende Gesellschaft.

 

Warum verzichtet die Gemeinde auf die Gründung einer Abwassergesellschaft?

Die sich negativ veränderten Rahmenbedingungen im Vergleich zu 2021 führten zur aktuellen Prognose, dass die Abwassergebühren in Ascheberg aufgrund der angestrebten Neuorganisation zusätzlich steigen würden. Rat und Verwaltung hatten in ihrem ursprünglichen Beschluss jedoch klar festgehalten, dass dies nicht der Fall sein darf. Systembedingt erhöhte Gebühren für Bürgerinnen und Bürger soll und wird es also nicht geben.

 

Kann die Gemeinde ihren Abwasserbetrieb künftig ohne neue Gesellschaft leisten?

Klares Ja. Der Gemeinde ist es gelungen, personelle Ressourcen im Tiefbau mit Fachkräften zu verstärken, so dass die Abwasserentsorgung aus eigener Kraft gewährleistet ist. Um die darüber hinaus mit der Gründung einer Abwassergesellschaft verfolgten Ziele, zum Beispiel die Optimierung der Sanierungsmaßnahmen und der Betriebsabläufe sowie eine noch nachhaltigere Ausrichtung der Abwasserentsorgung umsetzen zu können, werden weitere Schritte erforderlich sein.

Zudem werden die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung ständig komplexer, rechtliche Rahmenbedingungen verändern sich laufend. Der Ascheberger Gemeinderat hat deshalb die Verwaltung beauftragt, weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Abwasserbeseitigung auszuloten und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Verwaltung hat bereits erste Gespräche mit potentiellen Partnern geführt, um mögliche gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtsituation im Bereich der Abwasserbeseitigung zu ermitteln. Bei diesen Partnern handelt es sich sowohl um benachbarte Kommunen als auch um Fachunternehmen. Mögliche Kooperationen beziehen sich dabei auf geeignete Einzelmaßnahmen wie beispielsweise die gemeinsame Ausschreibung von Dienstleistungen.

 

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