Schiedswesen in der Gemeinde Ascheberg

Allgemeines

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach ihrer Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Schiedspersonen sind zwischen 30 und 70 Jahre alt und von ihrer Persönlichkeit her zur Streitschlichtung besonders befähigt.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen, so zum Beispiel in sogenannten Privatklagesachen, müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, ein Schiedsverfahren durchlaufen haben. Privatklagesachen sind Angelegenheiten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Verfahren

Das Verfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch. Es wird eingeleitet durch einen Antrag, der den Namen und die Anschrift der streitenden Parteien sowie eine Beschreibung des Streitgegenstandes enthält. Er kann der Schiedsperson schriftlich oder vor ihr mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Schiedsperson setzt anschließend einen kurzfristigen Termin und eine neutrale Örtlichkeit fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt. Die streitenden Parteien haben so die Gelegenheit, sich ausführlich auszusprechen. Ziel einer Schiedsverhandlung ist es, eine Schlichtung zwischen den Konfliktparteien zu erreichen. Kommt es zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Der Vergleich ist, wenn beide Parteien ihn unterschreiben, rechtswirksam.

Kosten

Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist das Schiedsverfahren ausgesprochen kostengünstig. Die Gebühr beträgt

  • für die Schlichtungsverhandlung 10,00 €
  • bei einem Vergleich zwischen 25,00 € und 40,00 € (je nach den Umständen)
  • Auslagen (z.B. Portokosten).

Interessantes zum Thema

Allgemeine Infos – Schiedsamt
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema „Schiedsamt“: Informationsbroschüre

Nachbarrecht
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema „Nachbarrecht“: Informationsbroschüre

Die Schiedspersonen in der Gemeinde Ascheberg sind derzeit

Schiedsmann

Ludger Keute

Mail: Nachricht senden
Tel.: 02593 / 6565

stellvertretender Schiedsmann

Uwe Cottmann

Biete 10
59387 Ascheberg
Nachricht senden

Tel: 0176 / 54447652

Schöffen gesucht

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Hauptschöffinnen/Hauptschöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Münster für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt. Zur Vorbereitung dieser Wahl ist die Gemeinde Ascheberg vom Präsidenten des Landgerichts Münster aufgefordert worden, eine Vorschlagsliste aufzustellen.

Bewerber um dieses Ehrenamt sollten über eine besondere soziale Kompetenz verfügen, d.h., das Handel eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Als ehrenamtliche Richter müssen sie Beweise würdigen, d.h., die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen – wie in der Anklage behauptet – ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in einem hohen Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt hingegen nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richter über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zweidrittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig, ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte daher das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, sich allerdings auch von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher eine Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

In die Vorschlagsliste für das Schöffenamt können nur Personen aufgenommen werden, die

  • deutsche Staatsangehörige sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • zum Zeitpunkt der Aufstellung in der Gemeinde Ascheberg wohnen
  • bei Beginn der Amtsperiode mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • bei Beginn der Amtsperiode noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben
  • nicht wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind
  • kein anhängiges Ermittlungsverfahren wegen einer Tat haben, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • sowohl geistig als auch körperlich zur Ausübung des Amtes in der Lage sind
  • nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Personen, die an der Ausübung des Schöffenamtes interessiert sind und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten, erhalten Bewerbungsvordrucke während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus – Ordnungsverwaltung -, Dieningstraße 7, Zimmer-Nr. E 09. Das Formular kann auch auf dieser Webseite heruntergeladen werden. Weitere Informationen sind auch auf www.schoeffenwahl.de zu finden. Für telefonische Auskünfte steht Herr Krüger unter der Telefon-Nr. 02593/6093010 zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 01.03.2023.

Justizia

Bewerbungsformulare für Schöffen

Schoeffe Bewerbungsformular 2023
Jugendschoeffe Bewerbungsformular 2023

Ansprechpartner

Daniel Krüger

Fachgruppenleitung Ordnungsverwaltung

Dieninigstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-3010
E-Mail: Nachricht senden