Finanzen
Haushaltspläne der Gemeinde Ascheberg
Haushaltsplan 2023
Haushaltsplan 2023
Ansprechpartner
Stefan Feige
Fachgruppenleiter Finanzen
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Tel.: 02593 / 609-2010
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Haushaltsreden des Bürgermeisters
Haushaltsrede 2023
Haushaltsrede 2022
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Beteiligungsbericht 2011
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Jahresabschlüsse
Gemeinde Ascheberg - Jahresabschlussbericht zum 31.12.2020
Gemeinde Ascheberg Jahresabschlussbericht zum 31.12.2019
Gemeinde Ascheberg - Jahresabschluss zum 31.12.2018
Gemeinde Ascheberg Jahresabschluss zum 31.12.2017
Gemeinde Ascheberg Jahresabschluss zum 31.12.2016
Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken
Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer haben in diesem Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen sie das Finanzamt Lüdinghausen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02591/930-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter:
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
- Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
- Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
- Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden. - Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen:
Ansprechpartner
Finanzamt Lüdinghausen
Tel.: 02591 / 930-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr)
www.grundsteuer.nrw.de