Finanzen

Haushaltspläne der Gemeinde Ascheberg

Haushaltsplan 2024

Haushaltsplanentwurf_2024

Den Haushaltsplan des laufenden Jahres 2023 finden Sie hier:

Haushaltsplan-2023

Ansprechpartner

Stefan Feige
Fachgruppenleiter Finanzen

Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-2010
E-Mail: Nachricht senden

Haushaltsreden des Bürgermeisters

Die aktuelle Rede des Bürgermeisters Thomas Stohldreier zur Einbringung des Haushalts 2024. Nach der Haushaltsrede in der Sitzung des Ascheberger Gemeinderats am 17. Oktober 2023 wurde der Haushalt ohne weitere Aussprache zur Beratung an die Fachausschüsse, insbesondere den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, verwiesen.

Haushaltsrede 2024

Haushaltsrede 2023
Haushaltsrede 2022
Haushaltsrede 2021

Haushaltpläne vergangener Jahre der Gemeinde Ascheberg

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Haushaltsplan 2011

Dateigröße 3.25 MB
Geändert am: 29-03-2021
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Haushaltsplan 2012

Dateigröße 2.45 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2013

Dateigröße 2.69 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2014

Dateigröße 2.56 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2015

Dateigröße 3.22 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2016

Dateigröße 2.65 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2017

Dateigröße 2.62 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2018

Dateigröße 2.64 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2019

Dateigröße 3.38 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2020

Dateigröße 2.62 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Haushaltsplan 2021

Dateigröße 5.97 MB
Geändert am: 18-11-2021
pdf

Haushaltsplan 2022

Dateigröße 6.14 MB
Geändert am: 23-01-2023

Beteiligungsberichte vergangener Jahre der Gemeinde Ascheberg

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Beteiligungsbericht 2019

Dateigröße 519.38 KB
Geändert am: 29-06-2021
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Beteiligungsbericht 2018

Dateigröße 552.68 KB
Geändert am: 29-06-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2017

Dateigröße 553.00 KB
Geändert am: 29-06-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2016

Dateigröße 766.05 KB
Geändert am: 29-06-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2015

Dateigröße 520.24 KB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2014

Dateigröße 6.64 MB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2013

Dateigröße 199.00 KB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2012

Dateigröße 198.59 KB
Geändert am: 29-03-2021
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Beteiligungsbericht 2011

Dateigröße 171.20 KB
Geändert am: 29-03-2021
pdf

Beteiligungsbericht 2010

Dateigröße 193.96 KB
Geändert am: 29-03-2021

Jahresabschlüsse

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümer haben in diesem Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Lüdinghausen unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02591/930-1959 (Montag-Freitag 9 bis 13 Uhr) oder unter:

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.
    Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: 

YouTube

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Ansprechpartner

Finanzamt Lüdinghausen

Tel.: 02591 / 930-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr)
www.grundsteuer.nrw.de

Anlage 1 - Grundsteuer Info