Wohngeld

Zur wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen, die für den Wohnraum geleistet werden, beantragt werden.

Das Wohngeld richtet sich nach:

  1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  3. dem Gesamteinkommen

In der Verwaltung findet eine Beratung zur Antragsberechtigung sowie eine Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen statt.

Weitere Infos und die Kontaktdaten zum zuständigen Mitarbeiter für das Thema Wohngeld in der Gemeinde Ascheberg finden Sie im Serviceportal.

Weitere Informationen zum Wohngeld mit häufig gestellten Fragen (FAQ) sind auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zu finden: www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Weitere Tipps zum Wohngeld im Internet

Hier gehts zum Online-Wohngeldrechner des LandesNRW.

Dieser Online-­Wohngeld­rechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unver­bind­lichen Wohngeld­betrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). Ihr tatsäch­licher Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.