Wohngeld
Zur wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen, die für den Wohnraum geleistet werden, beantragt werden.
Das Wohngeld richtet sich nach:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
- dem Gesamteinkommen
In der Verwaltung findet eine Beratung zur Antragsberechtigung sowie eine Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen statt.
Weitere Infos und die Kontaktdaten zum zuständigen Mitarbeiter für das Thema Wohngeld in der Gemeinde Ascheberg finden Sie im Serviceportal.
Weitere Informationen zum Wohngeld mit häufig gestellten Fragen (FAQ) sind auf der Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zu finden: www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Weitere Tipps zum Wohngeld im Internet
Hier gehts zum Online-Wohngeldrechner des LandesNRW.
Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln.