Flüchtlingshilfe – Aufnahme und Verteilung

Allgemeine Infos zur Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen:

Ausländische Flüchtlinge, die Deutschland erreichen, sind von den Bundesländern unterzubringen und zu betreuen. Auf die 16 Bundesländer erfolgt die Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Wichtig hierbei sind die Kriterien Bevölkerungszahl und Fläche. Demnach hat Nordrhein-Westfalen ca. 21 % aller Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen.

Das Land NRW hat sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) geschaffen. In diesen verbleiben neu ankommende Flüchtlinge in der Regel die ersten Wochen nach ihrer Ankunft. Ihre persönlichen Daten werden erfasst, sie werden medizinisch untersucht und versorgt und sollen Gelegenheit bekommen, ihren Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen und zu begründen. Das BAMF ist die zuständige Behörde für die Entscheidung über das Asylgesuch.

Nach diesen ersten Wochen in den EAE werden die Flüchtlinge einer der 396 Städte und Gemeinden in NRW zugewiesen. Dort besteht für die Dauer des Asylverfahrens eine Residenzpflicht. Die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der sich zu 90 % aus der Gemeindegröße und zu 10 % aus der Einwohnerzahl errechnet.

In den Zuweisungsstädten:

Die Städte und Gemeinden sind dann für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich. Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestz (AsylbLG), wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Nach dem Gesetz werden Leistungen für das Wohnen erbracht, Regelbedarfe an die Flüchtlinge gezahlt und die Krankenversorgung sichergestellt. Innerhalb des laufenden Verfahrens umfasst die Krankenversicherung allerdings nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände.

Asylbewerber dürfen nach 3 Monaten in Deutschland grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Es muss jedoch für ein konkretes Stellenangebot bei der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragt werden und von der Agentur für Arbeit eine Vorrangprüfung erfolgen. Bei dieser prüft die Agentur, ob diese konkrete Stelle vorrangig von EU-Bürgern besetzt werden könnte. Diese Prüfpflicht entfällt ab dem 15. Monat.

In 2014 erreichten 202.000 Asylsuchende Deutschland, in 2015 waren es 1 Mio. Menschen.

Ansprechparter in der Gemeinde Ascheberg:

Flüchtlingshilfe St. Lambertus Ascheberg

Ansprechpartner in Ascheberg:

Jan Szramik
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Ansprechpartnerin in Herbern:

Corinna Treimer
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Ansprechpartner in Davensberg:

Frank-Jürgen Röhl
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INTEGRATION Ascheberg e.V.

Roswitha Reckers

Rankenstraße 43a
59387 Ascheberg
Tel.: 0 25 99 / 74 18 55 8
E-Mail: Nachricht senden
Internet: www.inta-ascheberg.de