Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ascheberg ist bemüht, ihre Webseite www.ascheberg.de sowie die entsprechende mobile Ansicht im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.ascheberg.de sowie deren mobile Ansicht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und mobile Anwendung sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur in Teilen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei, wie die restlichen Inhalte der Website. Die Gemeinde Ascheberg arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

  • Download-Dateien in anderen Formaten:

Zum Teil werden Downloads in anderen Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

  • Online-Karten:

Auf einigen Seiten werden Karten von OpenStreetMap eingebettet. Über die Barrierefreiheit dieser Karten liegen keine Informationen vor.

  • Multimedia-Dateien:

Auf einigen Seiten werden Videos von Youtube eingebettet. Diese sind nicht automatisch mit Untertiteln versehen. Über die Barrierefreiheit dieser Videos liegen keine Informationen vor.

  • ältere Wahlergebnisse:

Einige ältere Wahlergebnisse sind eventuell nicht vollständig barrierefrei.

  • Deutsche Gebärdensprache

Erläuterungen zum Inhalt und zur Navigation dieser Webseite in Deutscher Gebärdensprache sind in Vorbereitung. Die Gemeinde Ascheberg ist bemüht, diese Informationen in Kürze auf der Startseite bereitzustellen.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 3 Abs. 3 BITV NRW vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Die Gemeinde Ascheberg bemüht sich um die Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.09.2021 auf Basis einer Selbsteinschätzung und automatisch durchgeführter Tests erstellt.

Feedback und Kontaktangaben
Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an die Pressestelle oder die Inklusionsbeauftragte der Gemeinde Ascheberg. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Pressestelle:
Simone Böhnisch
Nachricht senden
Telefon: 02593 / 609-1110

Inklusionsbeauftragte:
Frau Miriam Lepper
E-Mail: Nachricht senden
Telefon: 02593 / 609-5017

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter Nachricht senden.

Diese Webseite und ihre mobile Anwendung sind erstmals im Oktober 2021 veröffentlicht worden.

Ansprechpartnerin

Simone Böhnisch
Pressestelle

Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-1110
E-Mail: Nachricht senden

Ansprechpartnerin

Frau Lepper
Inklusionsbeauftragte

Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-5017
E-Mail: Nachricht senden