Hof- und Fassadenprogramm

Ziel des Hof- und Fassadenprogramms in der Gemeinde Ascheberg ist es, den Ascheberger Ortskern zu verschönern, damit sich die Menschen gerne dort aufhalten.

Was ist das  Hof- und Fassadenprogramm?

Über das Hof- und Fassadenprogramm können Verschönerungen an Fassaden und Höfen im Ortskern Ascheberg (siehe Stadtumbaugebiet) anteilig finanziert werden. Wenn die Förderbedingungen erfüllt sind, können Maßnahmen aus Mitteln der Städtebauförderung und einem kommunalen Zuschuss bis zu 50 % der Gesamtkosten der Verschönerung übernommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Verschönerungsmaßnahmen an privaten bestehenden Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen oder Freiflächen. Die maximale Fördersumme für eine Maßnahme beträgt 10.000 €.

Solche Maßnahmen können u.a. sein:

  • Optische Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäudefassaden (einschließlich Planung und Beratung)
  • Erneuerung Dacheindeckung
  • Rückbau störender Werbeanlagen
  • Fassaden- oder Dachbegrünungen
  • Entsiegelungsmaßnahmen zur Schaffung von privaten Grün- und Gartenflächen
  • Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden im Sinne der Barrierefreiheit
  • Erneuerung von sichtbaren Einfriedigungen

Eine Maßnahme kann jedoch grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie sich im Stadtumbaugebiet (s. Bild) befindet und eine anderweitige Fördermöglichkeit ausgeschlossen ist.

Backstein Wand Fassade

Ansprechpartner

Stefan Backmann
Stadtplanung, Bauleitplanung

Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-6011
Fax: 02593 / 98783
E-Mail: Nachricht senden

In welchem Gebiet werden Maßnahmen gefördert?

Eine Maßnahme kann grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie sich im Stadtumbaugebiet befindet. Das Gebiet ist auf der Karte zu sehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Förderung können Eigentümer/innen sowie Erbbauberechtigte ebenso stellen, wie Mieter/innen bei vorliegender Zustimmung des/der Eigentümer/in.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden?

Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

für Maßnahmen an Fassaden:

  • Eigentümerinnen- bzw. Eigentümernachweis bzw. Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
  • fachliche Baukostenermittlung oder drei vergleichbare Kostenvoranschläge (je Gewerk) für die geplante Maßnahme
  • Fotodokumentation des Ist-Zustandes (Bestandsfotos mit Datum)
  • Maßnahmenbeschreibung (verwendetes Material, Farbe etc.), Gestaltungsskizzen
  • Flächenermittlung nach Zeichnung oder Aufmaß
  • erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse

für Maßnahmen an Höfen/Freiflächen sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • textliche Erläuterung des Vorhabens
  • Lageplan mit grober Darstellung der geplanten Maßnahme oder ein bildliches Gestaltungsbeispiel
Stadtumbaugebiet Ascheberg

Stadtumbaugebiet der Gemeinde Ascheberg

Download

2022-02-08 Richtlinie Hof-und Fassadenprogramm
2022-02-10 Antragsformular