Aktuelle Lärmaktionsplanungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Dokumente zu aktuellen Lärmaktionsplänen in der Gemeinde Ascheberg, wie beispielsweise Unterlagen für die Offenlegung im Verfahren.

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes Stufe 4 für die Gemeinde Ascheberg

Die “Offenlage” im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet

in der Zeit vom 18.03.2024 bis zum 18.04.2024 (einschließlich) statt.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Ascheberg Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse Nachricht senden übermittelt werden, können aber auch auf anderem Wege (beispielsweise zur Niederschrift, Fax oder Brief) abgegeben werden.

Allgemeine Informationen

Gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen.

Die Gemeinde Ascheberg ist gemäß dem “Portugal-Urteil” des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur erstmaligen Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Lärmaktionsplanung muss dabei den Mindestanforderungen des Anhangs V der genannten Richtlinie entsprechen.

Mit der Umgebungslärmrichtlinie wurde von der Europäischen Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Minderung des Umgebungslärms  aufgestellt. Diese EG-Richtlinie ist durch die Novellierung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Basis des Lärmaktionsplanes ist die auf Grundlage des Artikels 7 der Richtlinie 2002/49/EG vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zuletzt erarbeitete Lärmkartierung, die Ende Oktober 2022 abgeschlossen wurde. Diese besteht aus grafischen Darstellungen (Lärmkarten) und Erläuterungen. Die den Lärmkarten zugrundeliegenden Straßenverkehrsbelastungsdaten resultieren dabei aus der Fortschreibung/Hochrechnung der Ergebnisse der bundesweiten Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015 und der temporären Messungen 2016 bis 2019 auf das Jahr 2019.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein gemeindliches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.

Die “Hauptverkehrsstraßen” im Sinne des im BImSchG verankerten Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sind demnach Straßenabschnitte der BAB 1 und der B 58. Umgerechnet entspricht diese Grenze einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von etwa 8.200 Kfz/24h.

Straßen mit einer DTV < 8.200 Kfz/24h sind daher nicht Bestandteil der Lärmkartierung und somit auch vom Lärmaktionsplan ausgenommen. Dies betrifft unter anderem die B 54 und L 844 (teilweise auch als Ortsdurchfahrten), L 671, K 39, K 3, K 15 und die K 56. Kreis- und Gemeindestraßen sind definitionsgemäß ebenfalls von der Lärmkartierungspflicht des LANUV ausgenommen.

Einzelheiten hierzu sind dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu entnehmen.

Am 15.02.2024 wurde in der Bau- und Planungsausschusssitzung der Gemeinde Ascheberg der Lärmaktionsplanung Stufe 4 vorgestellt. Nähere Infos hierzu: https://sessionnet.krz.de/ascheberg/bi/si0057.asp?__ksinr=575

Weitere Informationen

Umfangreiche allgemeine Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für  Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA – Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für den Schienenverkehr

Für das Thema Schienenlärm ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung für Schienenlärm startete bereits am 20. November 2023. Bis zum 2. Januar 2024 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Ansprechpartner

Anja Sorger-Hartema
Geodatenmanagement

Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Tel.: 02593 / 609-6012
E-Mail: Nachricht senden

Lärmaktionsplan Stufe 4 im Entwurf
Zeichnerische Darstellung Lärmaktionsplan
Bekanntmachung im Amtsblatt